Hausordnung 

1.   Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Mietvertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn dieser mittels eMail bestätigt oder unterschrieben retourniert wurde. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

 

2.   Nebenkosten und Kurttaxen
Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung usw.) werden separat als Wochenpauschale ausgewiesen. Die Kurtaxen werden durch den Mieter direkt beim Verkehrsverein beglichen und sind nicht im Mietpreis enthalten.

 

3.   Bett-, Frottier-, und Küchenwäsche 
Die Bettwäsche sowie die Badezimmer- und Küchenwäsche müssen vom Mieter selbst mitgebracht werden. Im Hotel Twing kann Bettwäsche bezogen werden, wird aber vom Mieter und dem Hotel Twing direkt abgestimmt.

 

4.   Schlüssel
Für die einzelnen Wohnungen hängen die Schlüssel oberhalb der Eingangstüre zu den entsprechenden Wohnungen auf. Nach den Ferien sind diese für den Nachmieter wieder dort zu deponieren. 

 

5.   Kehricht

In der Schweiz sind die Kehrichtsäcke gebührenpflichtig. Die entsprechenden Säcke können im Dorfladen einzeln gekauft werden. Nach den Ferien muss ein leerer Sack in der Wohnung für den Nachmieter zur Verfügung stehen. 

Die Sammelstelle befindet sich auf der Strasse Richtung Twing (Talstation Gondelbahn) in der Kurve nach dem Reka-Zentrum.

6. Haustiere
Haustiere sind im Chalet Gmeisli nicht erlaubt.

 

7.   Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar beschädigt, oder unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
 

8.   Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren.

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Weitervermietung und Untermiete sind nicht erlaubt.

Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.

Verstösst der Mieter oder ein Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

9.   Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht, sauber gereinigt und in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

10.   Parkplatz
Für die Mieter steht pro Wohnung je einen Parkplatz (vor Abzweigung zum Haslizentrum) zur Verfügung. Zusätzlich benötigte Parkplätze müssen vom Mieter selbst organisiert werden. Es können Parkplätze beim Haslizentrum der Nationalbank gemietet werden.

 

11.   Annullierung
Der Mieter kann zu folgenden Bedingungen jederzeit vom Vertrag zurücktreten:

bis 42 Tage vor Anreise: Fr. 100.-- Bearbeitungsgebühr

41 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises

9 bis 0 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises

 

Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.

Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag).

Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

 

12.   Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

 

13.   Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, bei denen eigenes Verschulden vermutet wird.

 

14.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.